Selbstanzeige bei Schwarzarbeit: Ablauf, Kosten und Konsequenzen im Überblick

Kategorie: Steuerstrafrecht

Wer Schwarzarbeit geleistet oder ermöglicht hat, steht schnell vor erheblichen steuer- und strafrechtlichen Risiken. Eine Selbstanzeige kann gegenüber dem Finanzamt Straffreiheit bringen – aber nur unter strengen Voraussetzungen. Neben Steuernachzahlungen drohen hohe Zinsen und erhebliche Forderungen der Sozialversicherung. Hier erfahren Sie, was konkret auf Sie zukommt.

Selbstanzeige und Schwarzarbeit Titelbild

Was bedeutet Selbstanzeige bei Schwarzarbeit konkret?

Bei Schwarzarbeit geht es regelmäßig nicht nur um einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, sondern vor allem um Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn Sie Schwarzlöhne gezahlt oder schwarz gearbeitet haben, stellt sich die Frage, wie Sie reinen Tisch machen können.

Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Steuerlich ist eine strafbefreiende Selbstanzeige grundsätzlich möglich.
  • Sozialversicherungsrechtlich gibt es keine strafbefreiende Selbstanzeige.

Ablauf der Selbstanzeige beim Finanzamt

Die Selbstanzeige bei Schwarzarbeit bezieht sich zunächst auf die steuerliche Seite. Sie müssen gegenüber dem Finanzamt vollständig offenlegen, welche Sachverhalte bislang nicht erklärt wurden.

1. Ausgangspunkt: Die gezahlten Schwarzlöhne

Basis sind die tatsächlich gezahlten Nettolöhne. Von dort erfolgt eine Hochrechnung auf das fiktive Bruttogehalt. Da in der Praxis regelmäßig keine Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, wird meist von der ungünstigsten Steuerklasse VI ausgegangen. Das führt zu einer hohen Lohnsteuerbelastung.

2. Umsatzsteuer und „Abdeckrechnungen“

Schwarzlöhne werden meist aus nicht erklärten Einnahmen bezahlt. Typisch sind:

  • Einnahmen ohne Rechnung (B2C-Bereich, z.B. Handwerk, Gastronomie, Kosmetik)
  • Sogenannte „Abdeckrechnungen“ angeblicher Subunternehmer

Soweit Vorsteuer aus solchen Rechnungen gezogen wurde, ist diese zu berichtigen. Auch diese Beträge müssen offengelegt und nachgezahlt werden.

3. Hinterziehungszinsen

Zusätzlich zur Steuernachzahlung fallen Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr an. Je länger der Sachverhalt zurückliegt, desto teurer wird es.

Ist die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig, kann sie zur Straffreiheit führen. Wann das noch möglich ist und wann nicht, wird hier ausführlich erläutert: Selbstanzeige und ihre Grenzen: Wann schützt sie nicht mehr vor Strafe?

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Sozialversicherung: Das oft größere Problem

Anders als im Steuerrecht gibt es im Bereich der Sozialversicherung keine strafbefreiende Selbstanzeige. Bei vorsätzlicher Schwarzarbeit steht regelmäßig § 266a StGB im Raum (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).

Sie müssen hier mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Nachzahlung sämtlicher Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile
  • Säumniszuschläge (faktisch häufig ebenfalls 6 % p.a.)
  • Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren bei Vorsatz
  • Und trotz alledem Strafbarkeit

Hinzu kommt ein praktisches Problem: Wer ist zuständig? – Einzugsstellen sind die Krankenkassen. Wenn jedoch nicht einmal klar ist, bei welcher Kasse der Arbeitnehmer versichert war, bleibt oft nur der Weg über die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll).

Eine frühzeitige Offenlegung wirkt sich regelmäßig strafmildernd aus – sie beseitigt das Risiko aber nicht vollständig.

Folgen für Arbeitnehmer und Auftraggeber

Schwarzarbeit betrifft nicht nur den Arbeitgeber.

Arbeitnehmer

Auch der Arbeitnehmer kann sich strafbar gemacht haben:

  • Einkommensteuerhinterziehung
  • Sozialleistungsbetrug (z.B. bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Bürgergeld oder Wohngeld)

Hier drohen ebenfalls Nachzahlungen, Strafverfahren und Rückforderungen von Sozialleistungen.

Auftraggeber

Wer bewusst „ohne Rechnung“ beauftragt hat und dies nachweisbar ist – weil er etwa per E-Mail gefragt hat, ob das auch ohne Beleg geht –, riskiert empfindliche Bußgelder. Die Annahme, dass nur der Handwerker oder Unternehmer Probleme bekommt, ist ein gefährlicher Irrtum.

Mit welchen Gesamtkosten müssen Sie rechnen?

Die finanzielle Belastung setzt sich typischerweise zusammen aus:

  • Nachzahlung der Lohnsteuer (oft auf Basis Steuerklasse VI)
  • Nachzahlung von Umsatzsteuer inkl. Vorsteuerkorrektur
  • Hinterziehungszinsen (6 % p.a.)
  • Sozialversicherungsbeiträgen 
  • Säumniszuschlägen
  • ggf. Geldauflagen oder Geldstrafen

In bargeldintensiven Branchen wie Gastronomie, Friseurhandwerk, Bau oder Kosmetik wird besonders genau hingeschaut. Betriebsprüfungen und Zollkontrollen sind hier keine Seltenheit.

Wann sollten Sie handeln?

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Sobald eine Prüfungsanordnung vorliegt oder Ermittlungen eingeleitet wurden, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen. Eine strategische Prüfung Ihres Risikos ist daher unerlässlich.

Einen Überblick, wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist, finden Sie hier: Selbstanzeige beim Finanzamt: Wann ist sie sinnvoll und was sind die Folgen?

Gerade bei dem Thema Selbstanzeige bei Schwarzarbeit ist eine sorgfältige Aufarbeitung aller Sachverhalte entscheidend. Fehler oder Unvollständigkeiten können teuer werden und die angestrebte Straffreiheit gefährden. Eine spezialisierte Begleitung – etwa durch einen Anwalt mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht – sorgt dafür, dass Sie strukturiert, vollständig und rechtssicher vorgehen.

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie nicht abwarten. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten.

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