Anwalt für Steuerstrafrecht in Hamburg

Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Steuerfahndung und Selbstanzeige

Ein Steuerstrafverfahren kann gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Wir bieten Ihnen schnelle, diskrete und fachkundige Unterstützung und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Verteidigung.

Ob Verdacht auf Steuerhinterziehung, Erstattung einer Selbstanzeige oder schon Besuch von der Steuerfahndung – wir stehen Ihnen von der ersten Beratung, über die Unterstützung bei streitigen Betriebsprüfungen bis zur gerichtlichen Vertretung mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.

Mann im Anzug vor neutralem Hintergrund

Erfahrener Fachanwalt

Sofortige Unterstützung

Diskretion & Vertrauen

Steuerstrafrecht – kompetente Verteidigung in allen Phasen

Ein Steuerstrafverfahren beginnt oft mit einer Steuerprüfung oder einer Anzeige. Falsche Reaktionen können schwerwiegende Folgen haben. Als erfahrene Fachanwälte für Steuerrecht beraten und vertreten wir Sie in jeder Phase des Verfahrens – von der ersten Anhörung bis zur gerichtlichen Verteidigung. Mit einer individuellen Strategie, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.

Häufige Auslöser eines Steuerstrafverfahrens sind zum Beispiel:

  • Auffälligkeiten in der Steuererklärung oder bei Betriebsprüfungen
  • Kontrollmitteilungen
  • Hinweise von (ehemaligen) Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Ex-Ehepartnern
  • Auslandskonten oder nicht erklärte Kapitalerträge
  • Gewinne aus Kryptowährungen, die nicht oder falsch erklärt wurden

Wir unterstützen Sie bei der Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige, der Kommunikation mit den Finanzbehörden, in streitigen Betriebsprüfungen und mit der strategischen Verteidigung in Strafverfahren. Unser Ziel: Sie optimal zu schützen und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, indem wir Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich wahren.

Wann Sie uns sofort kontaktieren sollten:

  • Wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Steuerhinterziehung erhalten haben
  • Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung stattfindet
  • Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung oder Lohnsteuer-Außenprüfung anordnet
  • Wenn Sie über eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nachdenken (z.B. wegen Auslandskonten oder Kryptowährungen)

Wenn bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Sie läuft

Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine fundierte und frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein. Wir stehen Ihnen mit Fachkompetenz und Diskretion zur Seite.

Logo Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Dr. Remmert A. Stock ist Verbandsmitglied beim DStV

Erste Schritte im Steuerstrafverfahren: Sofort handeln und Fehler vermeiden

Erhalten Sie Post von der Steuerfahndung oder findet bereits eine Durchsuchung statt? Keine unüberlegten Aussagen!

Was Sie vermeiden sollten:

  • Keine spontanen Erklärungen gegenüber Steuerfahndung, Polizei oder Finanzamt abgeben
  • Keine Unterlagen eigenmächtig vernichten oder „aufräumen“
  • Keine Kontaktaufnahme mit Zeugen oder Mitbeschuldigten zur „Abstimmung“

Was Sie tun sollten:

  • Ruhe bewahren und keine Angaben zur Sache machen
  • Den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen
  • Sofort einen spezialisierten Anwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren

Sobald Sie von einem Steuerstrafverfahren erfahren, sollten Sie keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand machen. Kontaktieren Sie uns sofort – wir analysieren die Vorwürfe, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und vor Gericht.

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht

Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Steuerstrafverfahren erfordern eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Wir analysieren die Vorwürfe, prüfen Beweismittel und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Oftmals gelingt es, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen, wenn anwaltliche Unterstützung sofort eingeholt wird und nicht erst, wenn schon eine Anklage auf dem Tisch liegt.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kann strafbefreiend wirken – doch sie muss fehlerfrei erstellt und vor allem fristgerecht eingereicht werden. Wir unterstützen Sie von der Vorbereitung bis zur sicheren Einreichung bei den Finanzbehörden, um strafrechtliche Risiken zu minimieren.

Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten

Ob Steuerfahndung, Betriebsprüfung oder Hauptverhandlung – wir vertreten Ihre Interessen auf allen Ebenen und sorgen für eine bestmögliche Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe.

Verteidigung bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO

Wir prüfen, ob der Tatvorwurf überhaupt trägt, analysieren Verkürzungsbeträge, Verjährungsfragen und mögliche Entlastungsargumente.

Unterstützung bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Wir begleiten Sie bei Hausdurchsuchungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und setzen uns für die Freigabe unrechtmäßig beschlagnahmter Unterlagen ein.

Frühe Kommunikation mit Finanzamt und Staatsanwaltschaft

Oft lassen sich Verfahren in einem frühen Stadium durch eine aktive Verteidigungsstrategie, Nachdeklarationen oder Zahlungsbereitschaft positiv beeinflussen.

Persönliche Steuerhaftung? Schnell & kostenlos prüfen!

Droht Ihnen eine persönliche Steuerhaftung nach § 69 AO? Nutzen Sie unseren kostenfreien Quick-Check und erhalten Sie eine erste Einschätzung!

Warum wir der richtige Ansprechpartner in Hamburg sind

Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen von Hamburg. Wir kennen die örtlichen Finanzämter, Ermittlungsbehörden und Gerichte – ebenso wie die Stellschrauben, an denen man im Steuerstrafverfahren drehen kann.

Steuerstrafverfahren können existenzbedrohend sein. Sie sind komplex und erfordern schnelles Handeln. Nutzen Sie unsere Expertise und lassen Sie sich professionell beraten. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch, um die besten Verteidigungsstrategien zu besprechen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Mann im Anzug vor dunklem Hintergrund.
Dr. Remmert A. Stock

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Steuerstrafrecht befasst sich mit Delikten wie Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder leichtfertiger Steuerverkürzung. Es regelt Sanktionen für Verstöße gegen das Steuerrecht.

Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Rechte zu wahren.

Eine Selbstanzeige muss vollständig und rechtzeitig, also vor Entdeckung der Tat, erfolgen. Fehlerhafte Selbstanzeigen können zum klassischen Eigentor werden.

Je nach Fall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Die Höhe der Strafe hängt von der Höhe der hinterzogenen Steuer und den Umständen des Einzelfalls ab.

Es beginnt meist mit einer Steuerprüfung oder einer Anzeige, gefolgt von Ermittlungen und ggf. einem Verfahren vor Gericht. Eine anwaltliche Begleitung ist essenziell für eine effektive Verteidigung.

Die Kosten hängen vom Zeitaufwand, also dem Umfang und der Komplexität des Falls ab. Im Erstgespräch erhalten Sie eine Einschätzung der möglichen Kosten.

Sie können uns telefonisch oder über unser Kontaktformular erreichen, um einen Termin zu vereinbaren. Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich einen Termin anzubieten.

Besuchen Sie hier unsere Kontaktseite.