Trägt der Steuerberater die alleinige Verantwortung?
Die Frage, ob ein Steuerberater für eine Steuernachzahlung haftbar gemacht werden kann, beschäftigt viele Steuerpflichtige. Oft wird angenommen, dass der Steuerberater die alleinige Verantwortung trägt, wenn eine unerwartete Steuerschuld auftritt.
In diesem Beitrag beleuchten wir die Voraussetzungen, unter denen eine Haftung des Steuerberaters tatsächlich gegeben ist, und klären, wann der Steuerpflichtige selbst in der Pflicht steht.
Steuergesetze bestimmen die Steuerpflicht
Allein die Tatsache, dass eine Steuerschuld besteht, führt noch nicht zu einer Haftung des Steuerberaters. Die Steuergesetze und Vorschriften bestimmen, wann und in welcher Höhe Steuern zu zahlen sind.
Diese gesetzlichen Regelungen sind bindend und unabhängig von der Beratung durch den Steuerberater. Selbst wenn ein Mandant äußert, dass er die Steuern nicht zahlen möchte, ändert dies nichts an der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung.
Keine Haftung für gesetzlich vorgeschriebene Steuern
Die Steuerpflicht alleine begründet noch keinen Haftungsfall. Sofern man einen “Schuldigen” dafür sucht, dass man Steuern (nach-) zahlen muss, würde man am Ende beim Gesetzgeber landen.
Jedoch müssen Sie hier differenzieren:
Wenn der Steuerberater den Mandanten nicht ausreichend auf mögliche Steuerfolgen hingewiesen hat, kann dies eine Pflichtverletzung darstellen.
Überprüfung der Pflichtverletzung
In solchen Situationen ist es notwendig, das Vorgehen des Steuerberaters genauer zu prüfen.
Hier greift das dreistufige Prüfungsschema:
- Pflichtverletzung des Steuerberaters:
Hat der Steuerberater eine Pflicht aus dem Beratungsvertrag verletzt? Das könnte z.B. sein, dass er wichtige steuerliche Hinweise nicht gegeben oder Fristen nicht beachtet hat.
- Kausaler Schaden:
Führte diese Pflichtverletzung zu einem direkten finanziellen Schaden für den Mandanten? Hier muss ein klarer Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem entstandenen Schaden bestehen.
- Schadenshöhe:
Wie hoch ist der durch die Pflichtverletzung entstandene Schaden? Dieser muss konkret und nachweisbar sein. Ebenso ist zu berücksichtigen, ob durch die Pflichtverletzung evtl. auch steuerliche Vorteile entstanden sind, die gegenzurechnen wären.
Beispielhafte Betrachtung
Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht diese Zusammenhänge:
Angenommen, ein Steuerberater hat es versäumt, den Mandanten über eine fällige Einkommensteuervorauszahlung zu informieren. Der Mandant zahlt deshalb verspätet und muss Säumniszuschläge entrichten.
In diesem Fall könnte der Steuerberater haftbar sein, jedoch nur in Höhe der Säumniszuschläge.
Die eigentliche Steuerschuld, die durch die gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist, bleibt davon unberührt.
Vertrauen in die Mandantenbeziehung
Eine gute Mandantenbeziehung basiert auf Vertrauen und klarer Kommunikation. Steuerberater sollten ihre Mandanten rechtzeitig über anstehende Steuerpflichten informieren und mögliche Konsequenzen aufzeigen.
Dies stärkt nicht nur das Vertrauen, sondern hilft auch, Missverständnisse und Haftungsfälle zu vermeiden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Steuerberater nicht automatisch für jede Steuer(nach)zahlung haftet. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und diese zu einem kausalen Schaden geführt hat.
Steuerpflichtige sollten sich bewusst sein, dass die Steuergesetze unabhängig von der Beratung durch den Steuerberater gelten und eine enge Zusammenarbeit und klare Kommunikation mit dem Steuerberater wesentlich sind, um unnötige Steuern und Kosten zu minimieren.
Für weiterführende Informationen oder bei konkreten Fragen zur Haftung des Steuerberaters stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
Hier finden Sie meine Kontaktdaten: steuern-und-haftung.de/kontakt