Unzureichender Versicherungsschutz: Geschäftsführer haften voll und unbegrenzt

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Ein Brand vernichtet die Betriebsanlagen – und der Geschäftsführer haftet persönlich. Ein Urteil des OLG Schleswig zeigt, wie schnell unzureichender Versicherungsschutz zur existenziellen Gefahr für Führungskräfte werden kann. Erfahren Sie, wie Sie sich mit der richtigen Absicherung schützen können.

OLG Schleswig: Geschäftsführerhaftung 2024 Entscheidung

Urteil des OLG Schleswig vom 26.02.2024

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt für unzureichenden Versicherungsschutz haften können. Der zugrundeliegende Fall verdeutlicht, wie gravierend die Konsequenzen einer Pflichtverletzung im Bereich des Versicherungsschutzes sein können.

Der Fall: Unzureichender Versicherungsschutz

Ein Brand verursachte erheblichen Schaden an den Betriebsanlagen einer GmbH. Bei der Schadensregulierung stellte sich heraus, dass die bestehenden Versicherungen – einschließlich der Inhalts-, Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken.

Die Gesellschaft nahm daraufhin den Geschäftsführer in Regress.

Gerichtliche Entscheidung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Das Gericht stellte fest, dass der Geschäftsführer durch die unzureichende Versicherungspflicht seine Pflichten gemäß § 43 GmbHG verletzt hatte. Dies führte zu einem ungedeckten Sachschaden sowie zu einem Betriebsunterbrechungsschaden, da die betrieblichen Produktionsmittel für eine bestimmte Zeit nicht zur Verfügung standen.

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers war nach Ansicht des Gerichts somit gegeben.

Der Schutz durch D&O-Versicherung

Glücklicherweise hatte der betroffene Geschäftsführer eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die für den entstandenen Schaden einstehen sollte. Diese Versicherung versuchte nun aber, die Zahlung zu verweigern: Der Geschäftsführer habe seine Pflichten gar nicht verletzt, außerdem sei der Anspruch verjährt. Die GmbH ließ sich die Forderung des Geschäftsführers gegen seine Versicherung abtreten und bekam in beiden Instanzen recht!

Bedeutung der D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung stellt einen wichtigen Schutz für Geschäftsführer dar, um sich gegen Haftungsansprüche, die aus ihrer Tätigkeit resultieren, abzusichern.

Sie deckt in der Regel Schäden ab, die durch fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Geschäftsführers entstehen, und bietet somit einen erheblichen finanziellen Schutz.

Weitere Haftungsrisiken: Der Versicherungsmakler

Interessanterweise wurde in diesem Fall die mögliche Haftung des Versicherungsmaklers nicht weiter verfolgt, obwohl dieser aufgrund seiner Risikoprüfungs- und Betreuungspflichten ebenfalls in der Verantwortung stehen könnte.

Ein umfassender Versicherungsschutz erfordert eine genaue Prüfung der versicherbaren Risiken des Unternehmens, und hier spielt der Versicherungsmakler eine zentrale Rolle.

Fazit: Umfassender Versicherungsschutz ist essenziell

Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, sich als Geschäftsführer intensiv mit dem Thema Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Ein unzureichender Versicherungsschutz kann zu einer existenzbedrohenden persönlichen Haftung führen!

Neben der Absicherung durch eine D&O-Versicherung sollten Geschäftsführer sicherstellen, dass alle relevanten Risiken, einschließlich Sachrisiken, IT-, Cyber- und Vermögensschaden- sowie Vertrauensschaden- und Rechtsschutzdeckungen, professionell geprüft und abgedeckt sind.

Nur durch einen umfassenden und gut durchdachten Versicherungsschutz lässt sich das Risiko einer persönlichen Haftung effektiv minimieren.

Als Geschäftsführer sollten Sie daher regelmäßig den Versicherungsschutz Ihrer GmbH durch einen Fachmann überprüfen lassen und gegebenenfalls anpassen, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Individuelle Fragen? Dann vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten: steuern-und-haftung.de/kontakt