Vorbeugung statt Nachsicht
Eine Selbstanzeige beim Finanzamt ist nicht nur eine Möglichkeit zur Korrektur von steuerlichen Fehlern, sondern auch ein strategischer Schritt, um drohenden Strafen vorzubeugen.
Doch worauf kommt es dabei an und welche Schritte müssen Sie beachten?
Wann ist eine Selbstanzeige ratsam?
Eine Selbstanzeige sollte unbedingt in Betracht gezogen werden, wenn Sie feststellen, dass steuerlich etwas nicht korrekt gelaufen ist.
Selbst wenn das Risiko, entdeckt zu werden, zunächst gering erscheint, kann eine rechtzeitige Selbstanzeige erhebliche Vorteile bringen.
Das Entdeckungsrisiko…
Eine Selbstanzeige beim Finanzamt ist nicht nur eine Möglichkeit, steuerliche Fehler zu korrigieren, sondern auch eine präventive Maßnahme gegen mögliche Strafen.
Es ist unerheblich, ob das Risiko, erwischt zu werden, nur 5% beträgt – wenn man zu den 5% gehört, kann dies ernste Konsequenzen haben.
Es geht nicht um Wahrscheinlichkeiten, sondern um die Gewissheit, dass steuerliche Unregelmäßigkeiten früher oder später ans Licht kommen könnten.
…und die Konsequenzen
Denn sobald das Finanzamt auf eine Unregelmäßigkeit aufmerksam wird, drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch erhebliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Und bei Tatentdeckung ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich!
Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann nicht nur weitere rechtliche Komplikationen vermeiden, sondern auch Straffreiheit ermöglichen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Vorgehen bei der Selbstanzeige
Um eine Straffreiheit zu erlangen, müssen Sie sämtliche steuerlichen Verfehlungen derselben Steuerart der letzten zehn Jahre vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen.
Eine unvollständige Selbstanzeige, wie im Fall des prominenten Steuerfalls von Herrn Uli Hoeneß, kann dazu führen, dass die Straffreiheit nicht gewährt wird.
Daher ist absolute Ehrlichkeit und Vollständigkeit bei der Offenlegung aller steuerlich relevanten Sachverhalte entscheidend.
Voraussetzungen für Straffreiheit
Die Straffreiheit setzt weiterhin voraus, dass Sie innerhalb einer gesetzten Frist alle hinterzogenen Steuern inklusive Zinsen nachzahlen.
Insbesondere die Hinterziehungszinsen von derzeit 6% pro Jahr können dabei ins Gewicht fallen und zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Die Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen, bevor das Finanzamt selbstständig die Unregelmäßigkeiten entdeckt oder eine Prüfung anberaumt hat.
Besondere Regelungen bei großen Hinterziehungsbeträgen
Gemäß Paragraph 371, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3 der Abgabenordnung liegt das große Ausmaß einer Steuerhinterziehung vor, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro oder mehr beträgt.
Dies markiert eine Grenze, ab der die Straffreiheit nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
Gemäß Paragraph 398a, Absatz 2 der Abgabenordnung müssen Steuerpflichtige, die eine Selbstanzeige einreichen, einen Zuschlag von 10%, 15% oder sogar 20% der hinterzogenen Steuer zahlen müssen, um die Straffreiheit zu erlangen.
Dieser Zuschlag dient als Ausgleich für die Schwere der Verfehlung und soll sicherstellen, dass trotz der Möglichkeit der Straffreiheit ein finanzieller Ausgleich erfolgt.
Er kann je nach Höhe der hinterzogenen Beträge erheblich sein und muss zusammen mit den nachzuzahlenden Steuern inklusive Zinsen geleistet werden.
Zum Beispiel:
Angenommen, es wurde eine Steuerhinterziehung von 50.000 Euro begangen und eine Selbstanzeige eingereicht. Um Straffreiheit zu erlangen, müsste zusätzlich zur Nachzahlung der Steuern ein Zuschlag von 10% gezahlt werden.
Mögliche Strafen bei Nichterfüllung der Voraussetzungen
Werden die Voraussetzungen für eine Straffreiheit nicht erfüllt, drohen je nach Schwere der Hinterziehung Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Insbesondere bei großen Hinterziehungsbeträgen oder bei gewerbsmäßiger Hinterziehung über einen längeren Zeitraum sind strenge Konsequenzen zu erwarten.
Bei Beträgen ab 100.000 Euro muss mit einem Strafverfahren gerechnet werden, das im Regelfall noch mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung enden kann, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Bei Hinterziehungsbeträgen von einer Million Euro und mehr ist eine Bewährungsstrafe in der Regel nicht mehr möglich.
Die Bedeutung von krimineller Energie bei Steuerverfehlungen
Ein zentraler Unterschied bei steuerlichen Vergehen liegt in der Motivation und der Art der Verfehlung. Eine „handelsübliche“ Steuererklärung kann Fehler enthalten, die unbeabsichtigt oder durch Unachtsamkeit entstehen. In solchen Fällen kann eine Selbstanzeige helfen, diese Fehler zu korrigieren und etwaige Strafen zu mildern.
Im Gegensatz dazu stehen Fälle, in denen Steuerhinterziehung bewusst und systematisch betrieben wird. Hier spricht man von krimineller Energie, die sich in der absichtlichen Manipulation von Belegen oder der bewussten Verschleierung von Einkommen zeigt.
Beispielhafte Unterschiede:
Versehentliche Fehler: Eine Person vergisst, Einnahmen aus einem kleinen Nebenjob in ihrer Steuererklärung anzugeben. Nach Erkennen des Fehlers reicht sie eine Selbstanzeige ein und korrigiert die Erklärung. In solchen Fällen kann eine Straffreiheit erlangt werden, sofern die Fehler rechtzeitig gemeldet werden.
Bewusste Manipulation: Ein Unternehmer fälscht regelmäßig Belege, um höhere Betriebsausgaben vorzutäuschen und damit die Steuerlast zu mindern. Diese Praxis ist ein klarer Fall von krimineller Energie und neben der Steuerhinterziehung stehen womöglich noch andere Delikte im Raum (Urkundenfälschung, etc.).
Fazit
Die Selbstanzeige beim Finanzamt ist eine Möglichkeit, steuerliche Fehler zu korrigieren und schwerwiegenden Konsequenzen vorzubeugen. Sie erfordert jedoch ein genaues Vorgehen und die Bereitschaft zur vollständigen Offenlegung aller steuerlichen Unregelmäßigkeiten.
Bei großen Hinterziehungsbeträgen und/oder komplexen Sachverhalten ist professionelle rechtliche Beratung unerlässlich, um die bestmögliche Lösung zu finden und weitere rechtliche Risiken zu minimieren.
Haben Sie Fragen zur Selbstanzeige beim Finanzamt oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung?
Kontaktieren Sie mich gerne für eine persönliche Beratung.
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