Anwalt für Selbstanzeige in Hamburg: strafbefreiend handeln mit Expertenhilfe

Sie haben Einkünfte nicht korrekt versteuert und möchten das in Ordnung bringen? Eine Selbstanzeige kann Sie vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen – aber nur, wenn sie korrekt, vollständig und rechtzeitig erfolgt.

Als Fachanwalt für Steuerrecht in Hamburg unterstütze ich Sie diskret, professionell und mit langjähriger Erfahrung bei der Erstellung und Einreichung einer wirksamen Selbstanzeige – damit Sie wieder ruhig schlafen können.

Mann im Anzug vor neutralem Hintergrund

Strafbefreiende Selbstanzeige

Vermeiden von Fehlern

professionelle Betreuung

Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige ist ein Instrument des Steuerstrafrechts (§ 371 AO), das es ermöglicht, strafrechtlich relevante Steuervergehen nachträglich zu korrigieren – etwa bei nicht erklärten Kapitalerträgen, Auslandskonten oder Schwarzgeld.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, bleiben Sie straffrei, auch wenn zuvor eine Steuerhinterziehung vorlag.

Achtung: Die Anforderungen sind streng – schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Anzeige nicht wirksam ist. Deshalb ist anwaltliche Begleitung dringend zu empfehlen.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Erstellung einer vollständigen und rechtskonformen Selbstanzeige, um Risiken zu minimieren.

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Dr. Remmert A. Stock ist Verbandsmitglied beim DStV

Wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist

Eine Selbstanzeige kann sinnvoll sein, wenn steuerliche Unregelmäßigkeiten bestehen, aber noch keine Ermittlung durch das Finanzamt bekanntgegeben wurde. Damit die Anzeige wirksam ist, muss sie vollständig und fristgerecht erfolgen.

Fälle, in denen eine Selbstanzeige i.d.R. sinnvoll ist:

  • Sie haben Kapitalerträge nicht versteuert (z. B. aus Auslandskonten oder Kryptowährungen)
  • Sie haben Einkünfte verschwiegen oder unvollständig erklärt
  • Sie haben Umsätze nicht oder verspätet gemeldet
  • Es liegt noch keine Prüfungsanordnung oder Bekanntgabe einer Ermittlungsmaßnahme vor

Gerade bei freiwilliger Offenlegung vor behördlicher Entdeckung ist die Selbstanzeige ein wirkungsvolles Mittel zur Konfliktlösung.

Unsere Hamburger Kanzlei analysiert Ihre Situation, berät Sie zu den besten Handlungsoptionen und stellt sicher, dass alle relevanten Punkte berücksichtigt werden.

Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige

Vollständige Offenlegung aller relevanten Daten

Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen alle unversteuerten Einkünfte einer Steuerart, die noch nicht strafrechtlich verjährt sind, jedenfalls aber der letzten zehn Jahre offengelegt werden. Lücken oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass die Anzeige unwirksam ist. Wir helfen Ihnen, sämtliche relevanten Informationen korrekt aufzubereiten.

Rechtzeitige Einreichung vor Entdeckung

Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn sie vor der Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahrens eingereicht wird. Sobald die Behörden Ermittlungen angekündigt haben, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Wir überprüfen Ihre Situation und beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise.

Begleichung der hinterzogenen Steuern und Zinsen

Neben der korrekten Anzeige müssen auch die hinterzogenen Steuern sowie anfallende Zinsen und Zuschläge fristgerecht gezahlt werden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und sorgen dafür, dass Sie alle notwendigen Zahlungen rechtzeitig leisten.

So unterstützen wir Sie in Hamburg und bundesweit

Prüfung der Ausgangslage

Wir analysieren Ihre steuerliche Situation, ermitteln mögliche Risiken und klären, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist.

Erstellung der vollständigen Selbstanzeige

Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig aufbereitet werden – inklusive Nachberechnung der Steuern und Zinsen.

Kommunikation mit Finanzbehörden

Wir reichen die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein, übernehmen den Schriftverkehr und schützen Sie vor unnötiger Konfrontation mit der Finanzverwaltung.

Schutz vor Ermittlungen & Strafverfahren

Eine korrekt vorbereitete Selbstanzeige kann Ermittlungen verhindern – und sogar bei bereits laufenden Verfahren zur Strafmilderung führen.

Persönliche Steuerhaftung? Schnell & kostenlos prüfen!

Droht Ihnen eine persönliche Steuerhaftung nach § 69 AO? Nutzen Sie unseren kostenfreien Quick-Check und erhalten Sie eine erste Einschätzung!

Sichern Sie sich Ihre Strafbefreiung – jetzt handeln!

Wenn Sie eine Selbstanzeige in Betracht ziehen, sollten Sie keine Zeit verlieren. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Steuerrecht begleiten Sie diskret und kompetent durch den gesamten Prozess, um Fehler zu vermeiden und Ihre Strafbefreiung zu sichern.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich professionell beraten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre steuerlichen Risiken zu minimieren.

Mann im Anzug vor dunklem Hintergrund.
Dr. Remmert A. Stock

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt eingereicht wird. Zudem müssen die hinterzogenen Steuern vollständig nachgezahlt werden.

Grundsätzlich ja, aber Fehler können dazu führen, dass die Anzeige unwirksam ist. Eine professionelle Beratung ist dringend empfohlen.

Ohne Selbstanzeige riskieren Sie hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe, insbesondere bei größeren Beträgen.

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Eine professionelle Vorbereitung kann jedoch den Ablauf beschleunigen und Fehler vermeiden.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Falls. Im Erstgespräch erhalten Sie eine Einschätzung der zu erwartenden Gebühren.