Wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist
Eine Selbstanzeige kann sinnvoll sein, wenn steuerliche Unregelmäßigkeiten bestehen, aber noch keine Ermittlung durch das Finanzamt bekanntgegeben wurde. Damit die Anzeige wirksam ist, muss sie vollständig und fristgerecht erfolgen.
Fälle, in denen eine Selbstanzeige i.d.R. sinnvoll ist:
- Sie haben Kapitalerträge nicht versteuert (z. B. aus Auslandskonten oder Kryptowährungen)
- Sie haben Einkünfte verschwiegen oder unvollständig erklärt
- Sie haben Umsätze nicht oder verspätet gemeldet
- Es liegt noch keine Prüfungsanordnung oder Bekanntgabe einer Ermittlungsmaßnahme vor
Gerade bei freiwilliger Offenlegung vor behördlicher Entdeckung ist die Selbstanzeige ein wirkungsvolles Mittel zur Konfliktlösung.
Unsere Hamburger Kanzlei analysiert Ihre Situation, berät Sie zu den besten Handlungsoptionen und stellt sicher, dass alle relevanten Punkte berücksichtigt werden.
Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige
Vollständige Offenlegung aller relevanten Daten
Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen alle unversteuerten Einkünfte einer Steuerart, die noch nicht strafrechtlich verjährt sind, jedenfalls aber der letzten zehn Jahre offengelegt werden. Lücken oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass die Anzeige unwirksam ist. Wir helfen Ihnen, sämtliche relevanten Informationen korrekt aufzubereiten.
Rechtzeitige Einreichung vor Entdeckung
Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn sie vor der Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahrens eingereicht wird. Sobald die Behörden Ermittlungen angekündigt haben, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Wir überprüfen Ihre Situation und beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise.
Begleichung der hinterzogenen Steuern und Zinsen
Neben der korrekten Anzeige müssen auch die hinterzogenen Steuern sowie anfallende Zinsen und Zuschläge fristgerecht gezahlt werden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und sorgen dafür, dass Sie alle notwendigen Zahlungen rechtzeitig leisten.
So unterstützen wir Sie in Hamburg und bundesweit
Prüfung der Ausgangslage
Wir analysieren Ihre steuerliche Situation, ermitteln mögliche Risiken und klären, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist.
Erstellung der vollständigen Selbstanzeige
Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig aufbereitet werden – inklusive Nachberechnung der Steuern und Zinsen.
Kommunikation mit Finanzbehörden
Wir reichen die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein, übernehmen den Schriftverkehr und schützen Sie vor unnötiger Konfrontation mit der Finanzverwaltung.
Schutz vor Ermittlungen & Strafverfahren
Eine korrekt vorbereitete Selbstanzeige kann Ermittlungen verhindern – und sogar bei bereits laufenden Verfahren zur Strafmilderung führen.