Als Fachanwalt für Steuerrecht in Hamburgunterstütze ich Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen bei fehlerhaften Steuerbescheiden, Betriebsprüfungen, Nachforderungen und allen steuerlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung, konkrete Lösungswege und erfahrene Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Anwalt für Steuerrecht in Hamburg – Spezialisierte Unterstützung bei Steuerbescheiden, Betriebsprüfungen und Konflikten mit dem Finanzamt

Leistungen im Steuerrecht – Ihre spezialisierte Vertretung in Hamburg
Prüfung und Einspruch gegen Steuerbescheide
Ich prüfe Einkommensteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheide auf Fehler, fehlerhafte Schätzungen, unklare Sachverhalte oder formelle Mängel. Die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat. Häufig lassen sich fehlerhafte Festsetzungen korrigieren, Nachzahlungen reduzieren oder Bescheide vollständig aufheben, wenn man rechtzeitig tätig wird.
Klageverfahren vor dem Finanzgericht Hamburg
Wird ein Einspruch abgelehnt, vertrete ich Sie vor dem Finanzgericht. Streitpunkte entstehen regelmäßig bei Umsatzsteuer, Betriebsausgaben, Gewinnermittlung oder Schätzungsbescheiden. Ich übernehme die vollständige Prozessführung – von der Klage bis zur mündlichen Verhandlung.
Betriebsprüfung und Außenprüfung
Eine Prüfungsanordnung sorgt bei vielen Mandanten für Unsicherheit. Ich begleite Sie von der Vorbereitung bis zum Abschlussbericht. Typische Brennpunkte sind Umsatzsteuer, Kassenführung, fehlende Belege und Einnahmenabweichungen. Bei drohenden Hinzuschätzungen oder steuerstrafrechtlichen Vorwürfen übernehme ich die Kommunikation und vertrete Ihre Interessen konsequent.
Umsatzsteuer und Lohnsteuer
Fehler bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse-Charge-Sachverhalten oder dem Vorsteuerabzug führen häufig zu hohen Nachforderungen. Auch Lohnsteuer-Außenprüfungen bergen Haftungsrisiken für Unternehmer. Ich kläre Sachverhalte, korrigiere Fehler und vertrete Sie in allen Verfahren gegenüber dem Finanzamt.
Korrektur von Steuererklärungen / Nacherklärungen
Vergessene Einnahmen oder unvollständige Angaben führen schnell zu Problemen. Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung lassen sich viele Erklärungen korrigieren. Ich berate Sie zur rechtssicheren Nacherklärung und zeige die Grenze zur Selbstanzeige auf – insbesondere bei sensiblen Fällen.
Nachzahlungszinsen und Säumniszuschläge
Nachzahlungen enthalten häufig hohe Zinsen. Ich prüfe, ob Zinsen oder Zuschläge reduziert, gestundet oder ausgesetzt werden können. Bei streitigen Bescheiden beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung, um finanzielle Belastungen zu verringern.
Haftungsbescheide und steuerliche Schätzung
Geschäftsführer haften nach § 69 AO persönlich. Auch Schätzungen wegen fehlender oder unvollständiger Unterlagen führen schnell zu überhöhten Steuerfestsetzungen. Ich setze mich gegen Haftungsbescheide und unangemessene Schätzungen zur Wehr.
Steuerarten im Überblick
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer – ich berate zu allen relevanten Steuerarten und vertrete Sie bei Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Unklare Bewertungen von Immobilien oder Betrieben führen oft zu überhöhten Erbschaft- oder Schenkungsteuerfestsetzungen. Ich prüfe Bescheide, nutze Freibeträge und gestalte Unternehmens- oder Vermögensnachfolgen rechtssicher.
Konflikte mit dem Finanzamt
Unklare Unterlagenanforderungen, hohe Vorauszahlungen, Vorwürfe falscher Angaben oder überraschende Nachforderungen – ich übernehme die Kommunikation und schaffe Klarheit. Ziel ist es, Konflikte zu entschärfen und wirtschaftliche Belastungen zu reduzieren.

Dr. Remmert A. Stock ist Verbandsmitglied beim DStV
Wann Mandanten sich häufig an mich wenden
- der Steuerbescheid wirkt falsch oder unverständlich
- eine Betriebsprüfung wurde angekündigt
- unerwartete Nachzahlungen oder Zinsbescheide
- das Finanzamt fordert überraschend weitere Unterlagen an
- Zweifel an Angaben oder drohende Schätzung
- Unsicherheit über steuerliche Pflichten
Ihr Anwalt für Steuerrecht in Hamburg
Ich kenne die Arbeitsweise der Hamburger Finanzämter ebenso wie die Abläufe beim Finanzgericht Hamburg. Mandanten kommen häufig aus Altona, Eimsbüttel, der Innenstadt, Harburg oder Wandsbek. Profitieren Sie von kurzen Wegen, regionaler Erfahrung und einer spezialisierten steuerrechtlichen Vertretung.
Persönliche Steuerhaftung? Schnell & kostenlos prüfen!
Droht Ihnen eine persönliche Steuerhaftung nach § 69 AO? Nutzen Sie unseren kostenfreien Quick-Check und erhalten Sie eine erste Einschätzung!
Jetzt Erstgespräch sichern
Wenn Sie Unterstützung bei einem Steuerbescheid, einer Betriebsprüfung oder einem Konflikt mit dem Finanzamt benötigen, erhalten Sie kurzfristig eine fundierte Ersteinschätzung. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Melden Sie sich telefonisch oder online – gemeinsam klären wir Ihren Fall und entwickeln die passende Strategie.
FAQ – Häufige Fragen
Spätestens wenn ein Bescheid fehlerhaft erscheint, Fristen laufen oder das Finanzamt Unterlagen anfordert. Je früher Sie handeln, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe. Nach Fristablauf wird es schwierig, aber nicht unmöglich – hier prüfe ich Korrekturmöglichkeiten.
Die Kosten hängen vom Streitwert und Aufwand ab. Im Erstgespräch erkläre ich transparent, wie sich die Gebühren berechnen und ob sich ein Vorgehen wirtschaftlich lohnt.
Nach der Prüfungsanordnung folgt die Prüfung vor Ort oder digital. Ich bereite Unterlagen vor, begleite den gesamten Ablauf und kläre strittige Sachverhalte direkt mit dem Prüfer.
Ich prüfe die Vorwürfe, formuliere Stellungnahmen und verhindere unnötige Schätzungen oder Zuschätzungen.
In einigen Fällen ja – etwa bei offenbaren Fehlern, bei Vorbehalt der Nachprüfung oder wenn neue Tatsachen vorliegen.
Steuerberater beraten im Steuerrecht, erstellen Jahresabschlüsse und Erklärungen. Anwälte vertreten Sie in rechtlichen Konflikten, führen Einsprüche und Prozesse.
Je nach Komplexität mehrere Monate bis über ein Jahr. In dringenden Fällen kann Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Ja, die Klage ist erst möglich, wenn das Einspruchsverfahren abgeschlossen ist oder sich verzögert.

