Ein Steuerstrafverfahren beginnt oft mit einer Steuerprüfung oder einer Anzeige. Fehler oder falsche Reaktionen können schwerwiegende Folgen haben. Als erfahrene Fachanwälte für Steuerrecht beraten und vertreten wir Sie in jeder Phase des Verfahrens – von der ersten Anhörung bis zur gerichtlichen Verteidigung. Mit einer individuellen Strategie, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
Wir unterstützen Sie bei der Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige, der Kommunikation mit den Finanzbehörden, in streitigen Betriebsprüfungen und mit der strategischen Verteidigung in Strafverfahren. Unser Ziel: Sie optimal zu schützen und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, indem wir Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich wahren.
Wann Sie uns sofort kontaktieren sollten:
- Wenn Sie eine Ladung zur Anhörung erhalten haben
- Wenn das Finanzamt Prüfungsmaßnahmen oder
- Durchsuchungen anordnet
- Wenn Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen
- Wenn bereits ein Verfahren gegen Sie läuft
Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine fundierte und frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein. Wir stehen Ihnen mit Fachkompetenz und Diskretion zur Seite.
Erste Schritte im Steuerstrafverfahren: Sofort handeln und Fehler vermeiden
Erhalten Sie Post von der Steuerfahndung oder steht eine Durchsuchung bevor? Keine unüberlegten Aussagen! Sobald Sie von einem Steuerstrafverfahren erfahren, sollten Sie keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand machen. Kontaktieren Sie uns sofort – wir analysieren die Vorwürfe, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und vor Gericht.
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht
Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Steuerstrafverfahren erfordern eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Wir analysieren die Vorwürfe, prüfen Beweismittel und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Oftmals gelingt es, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen, wenn anwaltliche Unterstützung sofort eingeholt wird und nicht erst, wenn schon eine Anklage auf dem Tisch liegt.
Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kann strafbefreiend wirken – doch sie muss fehlerfrei erstellt und fristgerecht eingereicht werden. Wir unterstützen Sie von der Vorbereitung bis zur sicheren Einreichung bei den Finanzbehörden, um strafrechtliche Risiken zu minimieren.
Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten
Ob Steuerfahndung, Betriebsprüfung oder Hauptverhandlung – wir vertreten Ihre Interessen auf allen Ebenen und sorgen für eine bestmögliche Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe.