Steuerprobleme mit Krypto? Zeit für eine saubere Lösung

Selbstanzeige bei Kryptowährungen – was Sie jetzt wissen sollten

Krypto-Transaktionen geraten zunehmend ins Visier der Finanzämter. Wer Gewinne nicht angegeben hat, riskiert hohe Steuernachzahlungen und strafrechtliche Konsequenzen. Mit einer gut vorbereiteten Selbstanzeige lässt sich die Strafbarkeit unter bestimmten Bedingungen noch vermeiden.

Mann im Anzug vor neutralem Hintergrund

Strafbefreiung möglich

Sichere Dokumentation

Spezialwissen zu Krypto-Steuern

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. sind längst keine Nischenanlage mehr. Viele Anleger haben in den letzten Jahren gehandelt – oft ohne sich über steuerliche Konsequenzen im Klaren zu sein. Wer Gewinne nicht ordnungsgemäß versteuert hat, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Die gute Nachricht: Mit einer rechtzeitig eingereichten Selbstanzeige kann die Strafbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

Gerade im Bereich Krypto gibt es dabei einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten – und bei denen anwaltliche Unterstützung entscheidend ist.

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Dr. Remmert A. Stock ist Verbandsmitglied beim DStV

Warum ist die Selbstanzeige bei Kryptowährungen so komplex?

Lückenlose Dokumentation ist Pflicht

Das zentrale Thema bei der Selbstanzeige im Zusammenhang mit Kryptowährungen ist die Dokumentation. Finanzbehörden erwarten:

  • Eine vollständige Transaktionsübersicht (Käufe und Verkäufe)
  • Zeitpunkte der Anschaffung und Veräußerung
  • Haltedauer
  • Angabe der jeweils geltenden Kurse
  • Idealerweise: Zeitstempel und Belege der Transaktionen

Problematisch: Viele Anleger können diese Daten nicht vollständig liefern – etwa weil die verwendete Exchange keine Exporte ermöglicht oder zwischenzeitlich vom Markt verschwunden ist.

In solchen Fällen ist es wichtig, Schätzungsgrundlagen zu liefern, um der Finanzverwaltung ein realistisches Bild zu ermöglichen – und um zu vermeiden, dass zu Ihrem Nachteil geschätzt wird.

Beispiele für rekonstruierbare Informationen:

  • Kontoauszüge des Krypto-Wallets oder Depots
  • Kursverläufe zum betreffenden Zeitraum
  • Eigene Aufzeichnungen oder Screenshots
  • Übersichtliche Aufbereitung der verfügbaren Daten

Was zählt steuerlich – und was nicht?

Haltefristen, Verluste, Einkunftsarten

Für private Anleger gilt nach wie vor: Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Das macht die genaue Dokumentation der Haltefristen besonders relevant.

Zudem gilt:

  • Gewinne und Verluste aus Krypto-Verkäufen dürfen nur untereinander verrechnet werden
  • Keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten (z.B. aus Gewerbebetrieb)
  • Sonderfälle wie Staking, Mining oder Airdrops werfen oft grundlegende steuerliche Fragen auf:
    • Handelt es sich noch um private Veräußerungsgeschäfte?
    • Oder liegt bereits eine gewerbliche Tätigkeit vor?
    • Wie ist der Zufluss von Blockrewards steuerlich zu behandeln?

Diese Unterscheidungen sind nicht nur für die richtige Einkunftsart entscheidend, sondern auch für die Frage, ob eine Selbstanzeige überhaupt möglich ist und wie sie ausgestaltet sein muss.

Mining, Stromkosten und Nachweise

Wer Mining betreibt – ob hobbymäßig oder im größeren Stil – stellt sich oft die Frage: Kann ich die Stromkosten steuerlich geltend machen?

Prinzipiell ja, aber:

  • Pauschalen gibt es nicht
  • Das Finanzamt akzeptiert nur belastbare Nachweise
  • Eine private Stromrechnung für den ganzen Haushalt reicht in der Regel nicht aus

Wer es ernst meint, sollte daher auf Zwischenzähler oder vergleichbare Messmethoden setzen. Wer lediglich schätzt, muss die Schätzungsgrundlagen plausibel darlegen.

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Fazit: Selbstanzeige bei Krypto – besser mit Expertise

Gerade bei Kryptowährungen ist die rechtssichere Selbstanzeige kein Formularfall. Sie verlangt juristische Expertise, steuerliches Detailwissen – und oft auch ein gutes Maß an technischer Nachvollziehbarkeit.

Ich unterstütze Sie dabei:

  • Rechtssichere Erstellung und Einreichung der Selbstanzeige
  • Bewertung der Einkunftsarten
  • Unterstützung bei der Aufbereitung und Rekonstruktion Ihrer Transaktionen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Einschätzung und ggf. Minimierung möglicher Steuernachzahlungen 

Warten Sie nicht zu lange – sobald die Finanzverwaltung selbst tätig wird, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen.

Mann im Anzug vor dunklem Hintergrund.
Dr. Remmert A. Stock