Überblick
In der täglichen Praxis eines Steuerberaters kann es vorkommen, dass Mandanten unvollständige oder falsche Informationen liefern.
Ob absichtlich oder fahrlässig, solche Situationen werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf.
Was muss ein Steuerberater tun, wenn er bemerkt, dass die ihm vorgelegten Daten nicht korrekt sind? Welche Schritte sind notwendig, um sich rechtlich abzusichern?
Die rechtliche Stellung des Steuerberaters
Der Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und hat sich, ähnlich wie ein Anwalt, an gesetzliche Vorgaben zu halten.
Er arbeitet zwar im Interesse seines Mandanten, muss aber gleichzeitig die gesetzlichen Regelungen beachten.
Zunächst einmal darf ein Steuerberater sich darauf verlassen, dass der Mandant ihm vollständige und korrekte Informationen liefert.
Es ist nicht seine Aufgabe, die Angaben seines Mandanten wie ein Betriebsprüfer zu hinterfragen.
Umgang mit offensichtlich falschen Informationen
Wenn ein Steuerberater jedoch bemerkt, dass ihm unvollständige oder offensichtlich falsche Informationen vorgelegt werden, ist er verpflichtet, Rückfragen zu stellen.
Etwa, wenn Unterlagen fehlen oder bestimmte Einnahmen nicht angegeben wurden.
Ist die Unrichtigkeit der Angaben offensichtlich, darf er diese nicht ungeprüft übernehmen.
Beispiel
Ein Mandant hat im Vorjahr ein Mietshaus geerbt, aber in den vorgelegten Unterlagen fehlen die Mieteinnahmen.
In einem solchen Fall muss der Steuerberater den Mandanten darauf hinweisen und entsprechende Nachweise einfordern.
Fahrlässige oder absichtliche Falschinformationen
Unterscheidet sich die Behandlung je nachdem, ob der Mandant fahrlässig oder absichtlich falsche Informationen liefert? Ja, das tut sie.
Wenn der Steuerberater bemerkt, dass der Mandant absichtlich falsche Angaben macht, muss er dem Mandanten die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere die Gefahr der Steuerhinterziehung, verdeutlichen.
Sollte der Mandant weiterhin falsche Angaben machen wollen, ist der Steuerberater verpflichtet, das Mandat niederzulegen.
Betriebsprüfung und Entdeckung falscher Angaben
Es kann vorkommen, dass falsche oder unvollständige Angaben erst im Rahmen einer Betriebsprüfung auffallen.
In solchen Fällen trifft den Steuerberater zunächst keine Schuld, sofern ihm die Falschinformation nicht bekannt war und er sie auch nicht erkennen musste. Wichtig ist jedoch, dass der Steuerberater keine offensichtlichen Unregelmäßigkeiten übersieht.
Sollte er dies doch tun, könnte ihm eine Mitschuld angelastet werden.
Praxisnahe Tipps für Steuerberater
Rückfragen stellen
Bei Unklarheiten oder offensichtlichen Lücken in den Angaben des Mandanten sollten stets Rückfragen gestellt werden.
Dokumentation
Es ist wichtig, alle Kommunikation und Hinweise an den Mandanten sorgfältig zu dokumentieren. Dies kann im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung als Beweis dienen.
Aufklärung
Mandanten sollten über die rechtlichen Konsequenzen falscher Angaben aufgeklärt werden. Eine schriftliche Belehrung kann hier hilfreich sein.
Mandatsniederlegung
Wenn ein Mandant trotz Aufklärung weiterhin falsche Angaben macht, muss der Steuerberater das Mandat niederlegen.
Fazit
Die Haftung des Steuerberaters bei falschen Mandanteninformationen ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Handhabung erfordert.
Durch klare Kommunikation, sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls die Niederlegung des Mandats kann sich der Steuerberater rechtlich absichern und seine Pflicht als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege erfüllen.
Die Einhaltung dieser Grundsätze schützt nicht nur den Steuerberater, sondern auch den Mandanten vor schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen.
Haben Sie falsche Informationen von einem Mandanten erhalten oder sind sich unsicher, ob dies so ist?
Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch, um Haftungsfallen zu vermeiden. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten: steuern-und-haftung.de/kontakt