Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor? Das prüft die Deutsche Rentenversicherung

Kategorie: Steuerrecht

Wer als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Angestellter arbeitet, riskiert eine Einstufung als scheinselbstständig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig anhand klarer Kriterien. Erfahren Sie hier, welche Faktoren kritisch sind und wie Sie Risiken rechtzeitig erkennen.

Selbstständig vs. Scheinselbstständig: Kriterien zur Unterscheidung

Selbstständig oder schon scheinselbstständig?

In der Praxis verschwimmen die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung oft schneller, als vielen bewusst ist. Wer als Einzelunternehmer unterwegs ist, regelmäßig Rechnungen schreibt und scheinbar auf eigene Rechnung arbeitet, wähnt sich auf der sicheren Seite. Doch gerade dann liegt man oft schon im Bereich der sogenannten Scheinselbstständigkeit – ein Begriff, der für viele zunächst abstrakt klingt, in der rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Realität aber konkrete Konsequenzen hat.

Die Kriterien der Deutschen Rentenversicherung

Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb

Ein zentrales Kriterium der Rentenversicherung ist die Frage, ob der vermeintlich Selbstständige tatsächlich weisungsfrei tätig wird. Kritisch wird es insbesondere dann, wenn:

  • feste Arbeitszeiten eingehalten werden müssen,
  • ein fester Arbeitsplatz beim Auftraggeber vorhanden ist,
  • urlaubsähnliche Regelungen bestehen,
  • im Krankheitsfall weiterhin Zahlungen erfolgen,
  • eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb erfolgt, etwa durch Teilnahme an internen Abläufen.

Je mehr dieser Merkmale erfüllt sind, desto stärker ähnelt das Verhältnis dem eines klassischen Angestellten – und desto höher ist das Risiko einer Einstufung als scheinselbstständig.

Unternehmerisches Risiko und Ausstattung

Ein weiteres wichtiges Prüfmerkmal ist das unternehmerische Risiko. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei insbesondere:

  • ob eigene Betriebsmittel eingesetzt werden,
  • ob eine eigene Geschäftsausstattung vorhanden ist,
  • ob unternehmerische Entscheidungen selbstständig und eigenverantwortlich getroffen werden.

Selbstständigkeit bedeutet nicht nur formale Unabhängigkeit, sondern auch, tatsächliches wirtschaftliches Risiko zu tragen. Wer diese Risiken nicht übernimmt, sondern wie ein Angestellter abgesichert ist, fällt in der Prüfung negativ auf.

Die Fünf-Sechstel-Regelung

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die sogenannte Fünf-Sechstel-Regelung. Diese besagt, dass eine Person, die mehr als fünf Sechstel ihres Umsatzes mit nur einem einzigen Auftraggeber erzielt, besonders stark erklärungspflichtig ist. Allein diese Umsatzverteilung führt zwar nicht automatisch zur Annahme von Scheinselbstständigkeit, sie ist aber ein ernstes Warnsignal. In Kombination mit weiteren kritischen Faktoren kann dies zur Umqualifizierung führen – mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Eigene Mitarbeiter als starkes Indiz für Selbstständigkeit

Ein Punkt, der die Einschätzung der Rentenversicherung deutlich beeinflussen kann, ist der Einsatz eigener Mitarbeiter. Wer selbst sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, etwa mehrere fest angestellte Vollzeitkräfte, sendet ein klares Signal unternehmerischer Struktur. In solchen Fällen wird es für die Rentenversicherung spürbar schwieriger, eine abhängige Beschäftigung zu unterstellen. 

Anders sieht es bei Minijobbern aus: Diese können zwar ebenfalls ein Indiz sein, reichen jedoch nicht aus, um alle Zweifel auszuräumen. Wichtig ist, dass der Unternehmer als solcher erkennbar wirtschaftlich unabhängig agiert.

Warum das Gesamtbild entscheidend ist

Die Deutsche Rentenversicherung betrachtet stets das Gesamtbild der Tätigkeit. Kein einzelnes Kriterium entscheidet allein über den Status, sondern die Gesamtschau aller Umstände. Wer faktisch wie ein Arbeitnehmer tätig ist, keine unternehmerischen Entscheidungen trifft, wirtschaftlich vom Auftraggeber abhängig ist und keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, läuft Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Umgekehrt kann eine klare unternehmerische Organisation mit mehreren Kunden, eigenen Angestellten und klarer Eigenverantwortung die Selbstständigkeit plausibel untermauern.

Fazit: Die Bedeutung einer frühzeitigen Statusklärung

Gerade in langjährigen Geschäftsbeziehungen, die nach außen wie klassische Arbeitsverhältnisse wirken, ist Vorsicht geboten. Ich empfehle, solche Konstellationen frühzeitig prüfen zu lassen. Auch eine freiwillige Statusfeststellung bei der Rentenversicherung kann helfen, Rechtsklarheit zu schaffen. 

Denn wenn erst im Nachhinein festgestellt wird, dass es sich nicht um eine echte Selbstständigkeit handelt, sind die finanziellen und rechtlichen Folgen erheblich – sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer. Wer die Kriterien kennt und die Zusammenarbeit sauber strukturiert, schützt sich vor unnötigem Risiko.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie es prüfen.

Ob Berater, Dienstleister oder Auftraggeber – wenn Sie in Ihrer Vertragsbeziehung Zweifel an der rechtlichen Einordnung haben, sollten Sie handeln, bevor es die Rentenversicherung tut. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie Ihre Situation professionell einschätzen – rechtzeitig, bevor es teuer wird.

Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf: steuern-und-haftung.de/kontakt