Kann eine Schenkung oder ein Erbe zu Steuerhinterziehung führen?

Kategorie: Steuerrecht, Steuerstrafrecht

Schenkungen und Erbschaften können schneller zur Steuerhinterziehung führen, als viele erwarten – oft unbewusst. Sie erfahren hier, welche Meldepflichten bestehen, warum Vorschenkungen der letzten zehn Jahre wichtig sind und wie Sie sich als Erbe korrekt verhalten, um kein Haftungsrisiko einzugehen.

Steuertipps bei Erbe und Schenkung, Risiken vermeiden

Warum Schenkungen und Erbschaften steuerlich heikel sein können

Bei jeder Schenkung und jedem Erbfall stellt sich nicht nur die Frage nach der Steuerhöhe. Ebenso entscheidend ist, ob Sie alles rechtzeitig und vollständig anzeigen. Die Finanzverwaltung interessiert sich sehr genau dafür und zwar nicht nur für den aktuellen Erwerb, sondern auch für die Vorgeschichte der letzten zehn Jahre.

Ihre Anzeigepflicht: Drei Monate Zeit

Wenn Sie eine Schenkung oder ein Erbe erhalten, trifft Sie eine klare Pflicht: Sie müssen den Erwerb innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen. Unterlassen Sie das, kann bereits der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen erfüllt sein.

Gerade bei mehrfachen Zuwendungen, etwa wenn Sie als Enkel schon früher etwas erhalten haben, wird es kritisch. Das Finanzamt rechnet alle Vorschenkungen der letzten zehn Jahre zusammen und prüft, ob dadurch Freibeträge überschritten wurden.

Vorschenkungen: Der oft übersehene Knackpunkt

Viele Steuerpflichtige vergessen, dass frühere Zuwendungen innerhalb eines Zehnjahreszeitraums relevant bleiben. Die Freibeträge erneuern sich zwar alle zehn Jahre, doch innerhalb dieses Zeitraums wird alles zusammengerechnet.

  • Geldgeschenke von vor wenigen Jahren
  • Grundstücks- oder Wohnungsübertragungen
  • Regelmäßige Zuwendungen ohne Dokumentation

Oft summieren sich diese Beträge über den Freibetrag, ohne dass es jemand merkt. Genau an dieser Stelle beginnt häufig unbewusste Steuerhinterziehung.

Wenn Sie als Erbe „Altlasten“ entdecken

Ein besonders sensibles Szenario: Sie akzeptieren eine Erbschaft und stoßen auf bislang unbekannte Vermögenswerte. Typisches Beispiel aus der Praxis: Ein altes Schweizer Sparbuch ohne Namen, nur mit Nummer.

In solchen Fällen gilt: Sie sind nicht der ursprüngliche Hinterzieher, aber als Erbe übernehmen Sie die steuerlichen Pflichten des Erblassers. Entdecken Sie ein nicht erklärtes Konto oder Depot, müssen Sie unverzüglich eine Berichtigungserklärung abgeben. Unterlassen Sie das, rutschen Sie selbst in die Steuerhinterziehung.

Mehr dazu finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zu Selbstanzeige bei Erbschaften und Auslandskonten.

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Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Stellen Sie fest, dass der Erblasser Einkünfte, Schenkungen oder Konten nicht korrekt angegeben hat, sind Sie als Gesamtrechtsnachfolger verpflichtet, dies gegenüber dem Finanzamt zu berichtigen. Akzeptiert das Finanzamt die Erklärung, wird sie häufig als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet. Steuern sind dennoch nachzuzahlen.

Wie Sie sich schützen: Sofort richtig handeln

Damit Sie nicht versehentlich in eine Steuerstrafbarkeit geraten, sollten Sie:

  • alle Vermögenswerte des Erblassers vollständig prüfen, auch im Ausland
  • Vorschenkungen der letzten zehn Jahre zusammentragen
  • ungewöhnliche Funde (z. B. alte Sparbücher) sofort steuerlich klären
  • frühzeitig eine Berichtigung oder Selbstanzeige erwägen

Wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist und wie sie korrekt eingereicht wird, erfahren Sie hier: Hilfe bei Steuerfehlern – so reichen Sie eine Selbstanzeige richtig ein.

Professionelle Unterstützung ist entscheidend

Gerade wenn unbekannte Konten, Vorschenkungen oder undurchsichtige Vermögensverhältnisse im Raum stehen, sollten Sie nicht allein handeln. Als erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht begleite ich Sie durch den gesamten Prozess – diskret, rechtssicher und mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken vollständig auszuschließen.

Fazit

Eine Schenkung oder ein Erbe kann zur Steuerhinterziehung führen, oft ohne Absicht. Entscheidend sind die rechtzeitige Meldung, die Berücksichtigung der letzten zehn Jahre und eine sorgfältige Prüfung aller Vermögenswerte. Mit dem richtigen Vorgehen lassen sich Risiken jedoch vollständig vermeiden.

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