Selbstanzeige bei Auslandskonten, Erbschaften und Schenkungen: So schützen Sie sich vor den Folgen

Kategorie: Steuerstrafrecht

Steuerliche Fehler bei Auslandskonten, Erbschaften oder Schenkungen können schnell zu rechtlichen Problemen führen. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige dann der richtige Weg ist, um sich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Vermeiden Sie Strafen bei Selbstanzeige und Auslandsvermögen.

Was ist eine Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige ist ein rechtliches Instrument, das Steuerpflichtigen die Möglichkeit gibt, Fehler in ihren Steuererklärungen zu korrigieren, bevor diese vom Finanzamt entdeckt werden. Dies kann besonders dann wichtig sein, wenn steuerlich relevante Sachverhalte nicht ordnungsgemäß angegeben wurden, sei es aus Versehen oder absichtlich. Die Selbstanzeige schützt in solchen Fällen vor strafrechtlichen Konsequenzen und ermöglicht es, die Steuerschuld nachträglich zu begleichen, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen.

Jedoch ist der Zeitpunkt und die Vollständigkeit der Selbstanzeige entscheidend. Eine verspätete oder unzureichend ausgeführte Selbstanzeige kann dazu führen, dass die Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt wird. In einigen besonders sensiblen Bereichen, wie Auslandskonten, Erbschaften oder Schenkungen, ist eine Selbstanzeige daher besonders wichtig, um Strafverfolgung zu vermeiden.

Die Rolle der Selbstanzeige bei Auslandskonten

In den letzten Jahren hat der internationale Austausch von Steuerdaten erheblich zugenommen. Besonders durch die Initiative der USA, die unter anderem mit der Schweiz ein Abkommen zum Informationsaustausch geschlossen haben, werden Bankdaten weltweit zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht. Was bedeutet das konkret?

Viele Steuerpflichtige besitzen Konten im Ausland, beispielsweise in der Schweiz, in Liechtenstein oder in anderen Staaten, die traditionell als Steuerparadiese gelten. Früher war es einfacher, solche Konten vor den Steuerbehörden zu verbergen. Doch dank internationaler Abkommen ist dieser „Schutz“ mittlerweile weitgehend aufgehoben.

Wichtige Aspekte zu Auslandskonten:

1. Informationsaustausch zwischen Ländern: 

Banken sind in vielen Ländern verpflichtet, Daten über ausländische Konten an die Steuerbehörden weiterzugeben. Auch wenn das Finanzamt möglicherweise nicht weiß, wie viel Geld sich auf einem bestimmten Konto befindet, wird es durch den Informationsaustausch zumindest wissen, dass ein Auslandskonto existiert.

2. Erhöhte Mitwirkungspflicht: 

Wer ausländische Konten besitzt, ist verpflichtet, diese dem Finanzamt zu melden. Diese Mitteilung darf nicht versäumt werden, da eine Steuerhinterziehung vorliegt, wenn ein ausländisches Konto nicht angegeben wird.

3. Schätzungen durch das Finanzamt: 

Wird das Finanzamt über ein Auslandskonto informiert, aber der Steuerpflichtige gibt keine detaillierten Informationen zu den Einkünften und Guthaben, wird das Finanzamt in der Regel eine Schätzung vornehmen. Diese Schätzungen fallen oft ungünstig für den Steuerpflichtigen aus, da das Finanzamt auf konservative Annahmen zurückgreift, um die Steuerforderung festzusetzen.

Empfehlung:

Besitzer von Auslandskonten sollten sich bewusst machen, dass es heutzutage kaum noch möglich ist, solche Konten vor den Steuerbehörden geheim zu halten. Wer sein Auslandskonto bisher nicht gemeldet hat, sollte eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, bevor das Finanzamt von diesem Konto erfährt. Dies schützt vor späteren rechtlichen Konsequenzen.

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Erbschaften: Steuerliche Pflichten und die Selbstanzeige

Erbschaften sind ein weiterer Bereich, in dem Steuerpflichtige häufig in die Falle der Steuerhinterziehung geraten, ohne es zu beabsichtigen. Wird ein Testament eröffnet, sei es durch das Gericht, einen Notar oder einen Anwalt, erfolgt eine automatische Mitteilung an das Finanzamt. Das Finanzamt erfährt somit in der Regel zeitnah von der Erbschaft.

Doch auch ohne ein Testament gibt es kaum einen „blinden Fleck“: Wenn der Verstorbene ein Bankkonto besaß, wird die Bank den Sterbefall melden. In der Regel wird auch in diesem Fall eine Erbschaftsteuererklärung angefordert.

Wichtige Punkte bei Erbschaften:

1. Mitteilung an das Finanzamt: 

Sobald ein Testament eröffnet oder ein Sterbefall bei der Bank bekannt wird, weiß das Finanzamt automatisch von dem Erbfall. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige sich nicht darauf verlassen können, dass die Erbschaft unentdeckt bleibt.

2. Erbschaftsteuererklärung: 

Wenn das Finanzamt vom Erbfall erfährt, wird es in der Regel eine Erbschaftsteuererklärung verlangen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, riskiert eine Steuerhinterziehung.

3. Keine Ausrede aufgrund von Formalitäten: 

Auch wenn kein Testament existiert, das offiziell eröffnet wird, oder der Erbfall auf den ersten Blick unauffällig erscheint, wird das Finanzamt oft durch andere Kanäle davon erfahren.

Empfehlung:

Erbschaften sind nicht „unsichtbar“. Das Finanzamt wird in der Regel von den relevanten Informationen erfahren – spätestens wenn ein Konto des Verstorbenen bekannt wird. Wer bei der Erbschaft Fehler gemacht hat, sollte dies schnellstmöglich durch eine Selbstanzeige korrigieren.

Schenkungen und ihre steuerlichen Implikationen

Schenkungen können ebenfalls steuerliche Fallstricke bergen. Zwar gibt es die Möglichkeit, Schenkungen unter bestimmten Bedingungen zu tätigen, ohne dass diese dem Finanzamt gemeldet werden müssen – wie etwa bei kleinen Handschenkungen, die unter vier Augen und ohne Dokumentation erfolgen. Doch wenn es um größere Beträge geht, hinterlässt eine Schenkung immer Spuren.

Beispiel: Die Schenkung von Oma an Enkel

Stellen Sie sich vor, die Großmutter schenkt ihrem Enkel 100 € bar. Wenn diese Schenkung in einem persönlichen Rahmen stattfindet und keine Dokumentation erfolgt, bleibt sie in der Regel unbemerkt. Doch was, wenn die Großmutter ihrem Enkel eine größere Summe schenkt, sagen wir 5.000 €, und diese Summe per Überweisung oder durch einen schriftlichen Vertrag übergibt? In diesem Fall hinterlässt die Schenkung eine Spur, die das Finanzamt unter Umständen nachverfolgen kann.

Was Sie bei Schenkungen beachten sollten:

1. Schenkungen hinterlassen Spuren: 

Größere Schenkungen, die dokumentiert werden oder die auf Konten überwiesen werden, sind für das Finanzamt leicht nachzuvollziehen. Es ist daher wichtig, auch bei Schenkungen in der Familie oder im engen Kreis darauf zu achten, ob eine Meldepflicht besteht.

2. Dokumentation der Schenkung: 

Wenn die Schenkung dokumentiert wurde – sei es durch Überweisung, Schenkungsvertrag oder als Teil eines Testaments – wird das Finanzamt in der Regel davon erfahren. Hier gilt die Regel: Je mehr Dokumentation, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Schenkung später überprüft wird.

3. Selbstanzeige für Schenkungen: 

Auch bei Schenkungen, die versehentlich nicht korrekt versteuert wurden, kann eine Selbstanzeige helfen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Selbstanzeige muss jedoch detailliert und korrekt erfolgen.

Empfehlung:

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Schenkungen unentdeckt bleiben. Wenn die Schenkung dokumentiert ist, etwa durch Banküberweisung oder einen Vertrag, wird das Finanzamt sie vermutlich irgendwann entdecken. Eine Selbstanzeige ist der beste Weg, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wann ist die Selbstanzeige sinnvoll?

Die Selbstanzeige ist ein wirksames Mittel, um steuerliche Fehler zu korrigieren – aber nur dann, wenn sie rechtzeitig und vollständig abgegeben wird. Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass viele Steuerpflichtige glauben, eine Selbstanzeige sei auch dann noch wirksam, wenn das Finanzamt bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Das ist jedoch nicht der Fall.

Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige:

1. Rechtzeitig: 

Die Selbstanzeige muss vor Beginn eines Ermittlungsverfahrens oder einer Außenprüfung abgegeben werden. Sobald das Finanzamt von einem steuerlichen Vergehen Kenntnis hat, etwa durch eine Prüfung oder eine Anzeige, und die Verfahrenseinleitung bekanntgegeben wurde, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.

2. Vollständig: 

Eine Selbstanzeige muss vollständig und konkret sein. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige alle relevanten Informationen angeben muss, damit das Finanzamt die Steuerforderung korrekt festsetzen kann. Allgemeine Aussagen wie „Ich habe Einnahmen vergessen“ reichen nicht aus. Vielmehr müssen genaue Beträge, Zeiträume und Arten der Einnahmen benannt werden, wie etwa: „Im Jahr 2023 wurden Einnahmen in Höhe von 12.000 € aus Kapitalvermögen nicht angegeben.“

Warten Sie nicht darauf, dass das Finanzamt von den steuerlichen Fehlern erfährt. Sobald das Finanzamt Kenntnis hat und tätig wird, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Handeln Sie daher rechtzeitig und vollständig, um sich strafrechtliche Konsequenzen zu ersparen.

Fazit: Vorsicht und rechtzeitiges Handeln

Steuerpflichtige sollten sich nicht darauf verlassen, dass steuerliche Fehler unentdeckt bleiben. Dank des umfangreichen Informationsaustauschs zwischen den Ländern und der strengen Mitwirkungspflichten ist es heutzutage kaum noch möglich, solche Fehler zu verschleiern. Wer Fehler gemacht hat, sollte rechtzeitig eine Selbstanzeige erwägen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dabei ist es entscheidend, dass die Selbstanzeige vollständig und vor allem rechtzeitig erfolgt. Andernfalls könnte der Steuerpflichtige noch immer mit strafrechtlichen Nachteilen rechnen.

Warten Sie nicht, bis das Finanzamt bei Ihnen anklopft – handeln Sie besser jetzt, um mögliche Risiken zu minimieren.

Handeln Sie jetzt! 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt haben oder wenn Sie glauben, eine Selbstanzeige könnte notwendig sein, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren: steuern-und-haftung.de/kontakt