Warum es keine festen Preise gibt
Wenn es um die Frage „Was kostet eine Selbstanzeige?“ geht, lautet die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Jeder Fall ist anders gelagert. Während bei manchen Mandanten nur wenige Angaben zu korrigieren sind, können andere Sachverhalte über viele Jahre und mehrere Steuerarten hinweg reichen.
Typische Faktoren, die die Kosten bestimmen, sind:
- Welche Steuerarten betroffen sind (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Schenkungsteuer)
- Über welchen Zeitraum sich die Unrichtigkeiten erstrecken
- Wie hoch die betroffenen Beträge sind
- Wie komplex die Sachverhaltsaufklärung ist
Auch die wirtschaftliche Tragweite des Falls spielt eine Rolle. Je höher die betroffenen Beträge sind, desto größer ist regelmäßig auch das Haftungsrisiko für den beratenden Rechtsanwalt. Dieser Aspekt fließt ebenfalls in die Honorarkalkulation ein.
Ein pauschaler Betrag – etwa „5.000 Euro für jede Selbstanzeige“ – wäre daher unseriös. Die Spannbreite kann deutlich darunter oder auch darüber liegen.
Der Umfang entscheidet über das Honorar
In der Praxis zeigt sich schnell: Der Aufwand steht und fällt mit dem Umfang Ihres Falls. Geht es nur um einzelne Jahre oder kleinere Abweichungen, ist der Aufwand überschaubar. Anders sieht es aus, wenn über Jahrzehnte hinweg Einkünfte nicht vollständig erklärt wurden und es gar keine Unterlagen mehr gibt oder diese mühsam beschafft werden müssen.
Auch die Anzahl der Steuerarten spielt eine große Rolle. Eine reine Einkommensteuer-Thematik ist regelmäßig einfacher zu bearbeiten als ein Fall, bei dem mehrere Steuerarten relevant sind.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht, finden Sie hier vertiefende Informationen: Selbstanzeige beim Finanzamt – wann sie sinnvoll ist und welche Folgen entstehen.
Unordnung kostet – Vorbereitung spart Geld
Ein oft unterschätzter Kostenfaktor ist die Qualität Ihrer Unterlagen. Je strukturierter Ihre Dokumente sind, desto effizienter kann gearbeitet werden.
Zur Einordnung:
- Gut aufbereitete Unterlagen (z. B. vollständige Excel-Übersichten) reduzieren den Zeitaufwand erheblich
- Unsortierte Belege oder „Waschkörbe voller Unterlagen“ erhöhen den Aufwand – und damit die Kosten
- Fehlende Informationen führen häufig zu zusätzlicher Recherche und Abstimmung
Oder anders gesagt: Es ist wirtschaftlich wenig sinnvoll, wenn ein spezialisierter Rechtsanwalt zunächst Belege sortieren muss. Eine gute Vorbereitung zahlt sich hier unmittelbar aus.
Nicht jeder zusätzliche Aufwand lässt sich jedoch vermeiden. Gerade bei älteren Sachverhalten oder Erbfällen fehlen mitunter Unterlagen, die erst aufwendig beschafft oder rekonstruiert werden müssen. Auch dieser Mehraufwand wirkt sich auf die Kosten aus.
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Pauschalhonorar oder Abrechnung nach Aufwand?
Zu Beginn des Mandats lässt sich der tatsächliche Arbeitsaufwand allerdings häufig noch gar nicht seriös einschätzen. Erst nach einer ersten Prüfung der Unterlagen zeigt sich, wie umfangreich die Selbstanzeige tatsächlich wird. Auf dieser Grundlage lässt sich anschließend beurteilen, ob ein Pauschalhonorar sinnvoll vereinbart werden kann. Das gibt Ihnen Planungssicherheit.
Alternativ erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand, insbesondere wenn der Umfang zu Beginn noch schwer abschätzbar ist. Welche Variante sinnvoller ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
Kostenlose Ersteinschätzung: Was Sie erwarten können
Üblich ist ein erstes Kennenlerngespräch, in dem Sie Ihren Fall grob schildern. Dieses Gespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und einer ersten Orientierung auf Basis Ihrer Angaben zum Sachverhalt. In diesem Rahmen erhalten Sie eine erste Einschätzung zu:
- dem möglichen Umfang der Selbstanzeige
- dem zu erwartenden Aufwand
- einer groben Kostenrichtung
Wichtig dabei: Dieses Gespräch dient der Orientierung. Eine abschließende rechtliche Bewertung oder detaillierte Prüfung kann hier naturgemäß noch nicht erfolgen.
Der tatsächliche Umfang lässt sich im ersten Gespräch nicht immer vollständig erkennen. Manche Fälle wirken zunächst überschaubar und erweisen sich nach Sichtung der Unterlagen als deutlich komplexer.
Nicht jeder Fall erfordert eine Selbstanzeige
In der Praxis kommt es durchaus vor, dass Mandanten eine Selbstanzeige in Betracht ziehen, obwohl gar kein Bedarf besteht. Viele Betroffene reagieren verständlicherweise verunsichert auf Schreiben des Finanzamts und befürchten sofort steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Tatsächlich handelt es sich jedoch häufig lediglich um Rückfragen oder Nachforderungen von Informationen, die sich ohne Selbstanzeige klären lassen.
Gerade deshalb ist eine frühzeitige Einschätzung sinnvoll. Mehr dazu, wann Sie tatsächlich handeln sollten, erfahren Sie hier: Hilfe bei Steuerfehlern – wann und wie Sie eine Selbstanzeige einreichen sollten.
Fazit: Die Kosten sind individuell – aber beeinflussbar
Die Kosten einer Selbstanzeige hängen maßgeblich vom Umfang und der Komplexität Ihres Falls ab. Sie haben jedoch mehr Einfluss darauf, als viele denken: Eine gute Vorbereitung, vollständige Unterlagen und eine frühzeitige Beratung können den Aufwand deutlich reduzieren.
Wenn Sie Klarheit über Ihre Situation gewinnen möchten, kann ein erstes Gespräch bereits helfen, das „Licht im Wald“ zu sehen und die nächsten Schritte sinnvoll zu planen. Weitere Informationen zur anwaltlichen Unterstützung finden Sie auch hier: Anwalt für Selbstanzeige – strafbefreiend handeln mit Expertenhilfe.

