Hilfe bei Steuerfehlern: Wann und wie Sie eine Selbstanzeige einreichen sollten

Kategorie: Steuerstrafrecht

Haben Sie versehentlich Einkünfte vergessen anzugeben oder einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gemacht? Das kann schneller passieren, als man denkt.

Eine Selbstanzeige bietet die Möglichkeit, sich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen – vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig und vollständig eingereicht. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen eine Selbstanzeige erfüllen muss und wie Sie richtig vorgehen, um Fehler zu korrigieren, bevor das Finanzamt davon erfährt.

Was tun, wenn Fehler bei der Steuererklärung auffallen?

Es passiert schneller, als man denkt: Man bemerkt, dass man versehentlich Einnahmen nicht angegeben hat oder sonst einen Fehler in der Steuererklärung gemacht hat. Der erste Gedanke könnte sein: „Hoffentlich merkt das Finanzamt das nicht.“ Doch dieser Gedanke ist riskant, denn das Finanzamt führt regelmäßig Prüfungen durch und vergleicht Steuererklärungen mit anderen Quellen.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Möglichkeit, die Konsequenzen eines solchen Fehlers zu minimieren und einer Strafe zu entgehendie Selbstanzeige. Wenn Sie feststellen, dass Sie in Ihrer Steuererklärung etwas vergessen haben, sollten Sie nicht warten, bis das Finanzamt darauf aufmerksam wird. Stattdessen sollten Sie aktiv werden und den Fehler selbst melden.

Hoffen, dass das Finanzamt es nicht merkt? – Eine riskante Strategie!

Viele Menschen denken, dass sie Glück haben und das Finanzamt ihre Fehler nicht bemerkt. Doch die Realität sieht oft anders aus: Das Finanzamt führt regelmäßig Außenprüfungen durch und gleicht Steuererklärungen mit anderen Datenquellen ab. Kommt es dabei zu Unstimmigkeiten, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Fehler auffliegt.

Deshalb ist es sicherer, selbst aktiv zu werden und den Fehler zu melden. Hier kommt die Selbstanzeige ins Spiel. Wenn Sie den Fehler selbst melden, bevor das Finanzamt von ihm erfährt, können Sie in der Regel eine strafbefreiende Wirkung erreichen.

Die Selbstanzeige – Was braucht sie, um wirksam zu sein?

Damit eine Selbstanzeige tatsächlich wirksam ist, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Eine unvollständige oder verspätete Selbstanzeige hat keine Chance auf eine strafbefreiende Wirkung. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige

Die Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen. Das bedeutet, Sie müssen sie abgeben, bevor das Finanzamt von dem Fehler Kenntnis erlangt. Wenn das Finanzamt bereits durch eine Außenprüfung oder ein Ermittlungsverfahren auf den Fehler aufmerksam geworden ist, ist es zu spät für eine wirksame Selbstanzeige.

2. Vollständigkeit der Selbstanzeige

Die Selbstanzeige muss vollständig sein. Das bedeutet, dass alle nicht angegebenen Einkünfte einer Steuerart für die letzten zehn Jahre nachgemeldet werden müssen. Fehlen Informationen oder werden bestimmte Steuerarten oder Jahre ausgelassen, gilt die Selbstanzeige als unvollständig und verliert ihre strafbefreiende Wirkung.

Damit eine Selbstanzeige vollständig ist, muss das Finanzamt aufgrund der Angaben in der Anzeige in der Lage sein, die verkürzten Steuern festzusetzen. Es reicht nicht aus, lediglich die Einnahmen zu erwähnen, sondern Sie müssen genau angeben, aus welchem Jahr die Einnahmen stammen und in welcher Höhe diese nicht angegeben wurden. Ein Beispiel für eine vollständige Selbstanzeige wäre: „Es wurden im Jahre 2023 Zinserträge in Höhe von 5.000 Euro nicht angegeben.“

Was gehört in eine vollständige Selbstanzeige?

  • Alle nicht erklärten Einkünfte: Wenn Sie z.B. Einkünfte aus Nebengeschäften oder anderen Quellen vergessen haben, müssen diese jetzt nachgemeldet werden.
  • Alle betroffenen Steuerarten: Die Selbstanzeige muss alle Steuerarten umfassen, bei denen Fehler aufgetreten sind (z.B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).
  • Rückwirkende Korrektur für die letzten 10 Jahre: Eine Selbstanzeige muss alle Fehler der letzten zehn Jahre korrigieren.

Ein Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2023 noch 5.000 Euro an Nebeneinkünften erzielt und diese nicht angegeben haben, müssen diese Einnahmen in der Selbstanzeige konkret nachgemeldet werden.

Was passiert, wenn die Selbstanzeige unvollständig ist?

Wenn die Selbstanzeige unvollständig ist, z.B. weil bestimmte Einkünfte oder Steuerarten fehlen, wird sie vom Finanzamt nicht anerkannt. In diesem Fall verlieren Sie den Schutz vor Strafe, und es drohen weiterhin rechtliche Konsequenzen. Achten Sie daher darauf, alle relevanten Angaben zu machen, um die Selbstanzeige vollständig und korrekt einzureichen.

Muss ich mich sofort melden, wenn ich einen Fehler bemerke?

Ja! Sobald Ihnen ein Fehler auffällt, sollten Sie nicht zögern, eine Selbstanzeige zu machen. Ein häufiger Fehler ist es, zu lange zu warten, in der Hoffnung, das Finanzamt werde den Fehler nicht bemerken. Doch sobald das Finanzamt von den fehlerhaften Angaben Kenntnis erlangt hat, ist es zu spät für eine Selbstanzeige.

Ein Praxisbeispiel aus der Steuerberatung

In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen Steuerpflichtige versehentlich Einnahmen nicht angegeben haben. Ein Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, eine Selbstanzeige rechtzeitig einzureichen:

Ein Steuerpflichtiger bemerkte nach seiner Steuererklärung, dass er Einkünfte aus dem Jahr 2023 nicht angegeben hatte. Er entschloss sich, eine Selbstanzeige abzugeben. Doch es war bereits für 2020-2023 eine Außenprüfung durch das Finanzamt angeordnet worden – somit eigentlich zu spät für eine Selbstanzeige. Die Prüfungsanordnung war allerdings per einfachen Brief geschickt worden, den der Steuerpflichtige nicht erhalten hatte. Glück gehabt: die Selbstanzeige war noch rechtzeitig!

Fazit: Selbstanzeige als Lösung – aber nur richtig umgesetzt

Die Selbstanzeige ist ein wertvolles Instrument, um sich vor den Folgen einer fehlerhaften Steuererklärung zu schützen – aber sie muss rechtzeitig und vollständig abgegeben werden. Wenn Sie versehentlich Einkünfte nicht angegeben haben, handeln Sie schnell und korrigieren Sie den Fehler, bevor das Finanzamt davon erfährt.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie eine Selbstanzeige korrekt ausfüllen oder ob sie für Sie sinnvoll ist, können Sie mich gerne kontaktieren: steuern-und-haftung.de/kontakt