Ruhe bewahren und nichts überstürzen
Wenn die Steuerfahndung unangekündigt klingelt, ist der Schreck groß. Atmen Sie zuerst tief durch. Viele Fehler entstehen in den ersten Minuten – häufig aus dem Impuls heraus, sich erklären oder rechtfertigen zu wollen. Genau das sollten Sie vermeiden.
- Keine spontanen Aussagen
- Keine Diskussionen über den Vorwurf
- Keine Einlassungen ohne anwaltliche Beratung
Ein häufiges Problem: Betroffene wollen „guten Willen zeigen“ und beginnen, den Sachverhalt zu erklären. Das bringt Sie eher in Schwierigkeiten.
Warum Vorsatz oder Fahrlässigkeit entscheidende Faktoren sind, erfahren Sie hier: Hintergrund zum Vorsatz bei Steuerhinterziehung.
Durchsuchungsbeschluss prüfen
Die Steuerfahndung darf Ihre Räume nur mit einem gültigen Durchsuchungsbeschluss betreten. Lassen Sie sich diesen immer zeigen. Prüfen Sie insbesondere:
- Ist der Beschluss noch gültig? (Maximal 6 Monate)
- Welche Räume und Gegenstände dürfen durchsucht werden?
- Gegen wen richtet sich das Verfahren?
Ist der Beschluss abgelaufen oder liegt keiner vor, sollten Sie freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass ohne gültige Rechtsgrundlage kein Betreten möglich ist. Bitten Sie darum, dass sich die Ermittler direkt mit Ihrem Anwalt in Verbindung setzen.
Sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren
Rufen Sie umgehend Ihren Anwalt für Steuerstrafrecht an – am besten jemanden, den Sie bereits kennen. Im Idealfall haben Sie die Kontaktdaten griffbereit und müssen nicht erst hektisch im Internet nach einem Experten suchen.
Falls Sie noch keinen Ansprechpartner haben, finden Sie hier Unterstützung: Ihr erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht.
In den meisten Fällen akzeptiert die Steuerfahndung, mit der Durchsuchung zu warten, bis der Anwalt eintrifft – vorausgesetzt, er ist kurzfristig erreichbar und unterwegs.
Steuerrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Steuerberaterhaftung
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Während der Durchsuchung: korrektes Verhalten
Sie können den Beamten einen Sitzplatz anbieten, auch ein Kaffee ist in Ordnung. Wichtig ist nur: keine fachlichen Diskussionen, keine Erklärungen.
Wenn Unterlagen, Computer, Telefone oder Festplatten mitgenommen werden sollen:
- Bitten Sie um Kopien wichtiger Dokumente oder Daten
- Fordern Sie ein detailliertes Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände
Das Verzeichnis muss konkret sein, z. B. „Ordner mit Rückenaufschrift: Bankunterlagen 2018–2021“. Allgemeine Angaben wie „diverse Unterlagen“ reichen nicht aus.
Nach der Durchsuchung: Nächste Schritte
Gemeinsam mit Ihrem Anwalt sollten Sie das weitere Vorgehen besprechen. Dabei können Fragen zur Verjährung, zu Verteidigungsstrategien oder zu einer möglichen Selbstanzeige relevant sein.
Weiterführende Informationen:
Fazit: Checkliste für den Ernstfall
- Ruhe bewahren
- Durchsuchungsbeschluss prüfen
- Anwalt kontaktieren
- Nicht diskutieren, erklären oder “informelle” Auskünfte erteilen
- Kopien wichtiger Daten sichern
- Detailliertes Beschlagnahmeverzeichnis verlangen
Wenn Sie einschätzen möchten, ob bei Ihnen ein Haftungsrisiko besteht, nutzen Sie gern den kostenfreien Quick-Check.

